Patientenverfügung

Der Wille des Patienten, den er in einer schwierigen Situation nicht mehr mitteilen kann, kann mit Hilfe einer Patientenverfügung vorsorglich dokumentiert werden. Darin können Sie verbindlich festlegen, ob bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder aber unterlassen werden sollen.

Liegt keine Patientenverfügung vor, so entscheiden Vertreter gemeinsam mit den Ärzten auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung.

www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html

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Wir sind nicht nur an unserem Standort in der Samtgemeinde Sögel für sie tätig. Auf Wunsch sind wir auch im gesamten Landkreis
Emsland für Sie im Einsatz. Hierzu gehören auch die Nachbargemeinden Werpeloh, Spahnharrenstätte, Samtgemeinde Werlte,
Lahn, Hüven, Klein Berßen, Groß Berßen, Meppen, Samtgemeinde Lathen und Renkenberge.