Erben & Vererben

Das Leben danach regeln

In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des bürgerlichen Rechts, wer erbt. Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament vorliegt.

Jeder Mensch, der volljährig und geistig gesund ist, kann seinen letzten Willen formulieren. Damit das Testament dann auch rechtliche Gültigkeit hat, müssen bestimmte formale Erfordernisse erfüllt sein:

  • handschriftliche Aufsetzung
  • leserliche Schrift
  • Angabe von Ort und Datum
  • Unterschrift mit vollem Namen (Vorname und Familienname) am Ende des Testaments
  • durchnummerierte Seiten, damit nichts verloren geht
  • ein mit Schreibmaschine oder Computer geschriebenes oder womöglich auf einem Tonband aufgenommenes Testament ist ungültig

Für Privatpersonen hat ein Testament oder Erbvertrag immer dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Wünschen entspricht. Der Bestatter darf bei rechtlichen Anliegen keine Beratungen durchführen. Wir können Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren für Sie herstellen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere hilfreiche Hinweise.

www.bmjv.de

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN

Ein schneller Einstieg in unser Leistungsangebot

STANDORT

So finden Sie uns

Wir sind nicht nur an unserem Standort in der Samtgemeinde Sögel für sie tätig. Auf Wunsch sind wir auch im gesamten Landkreis
Emsland für Sie im Einsatz. Hierzu gehören auch die Nachbargemeinden Werpeloh, Spahnharrenstätte, Samtgemeinde Werlte,
Lahn, Hüven, Klein Berßen, Groß Berßen, Meppen, Samtgemeinde Lathen und Renkenberge.